Mein Kind kommt zur Schule
Der Schulbeginn ist für Kinder und Eltern ein wichtiger Meilenstein in ihrem Leben und wirkt sich unmittelbar auf das Familienleben aus. In Deutschland besteht Schulpflicht, d. h. jedes Kind muss zur Schule gehen, hat aber im Gegenzug auch einen gesetzlichen Anspruch auf Bildung. Die Schulzeit dauert je nach Schulform in der Regel neun bis zwölf Jahre. Auf der Grundschule verbleiben die Kinder normalerweise vier Jahre, jedoch ist auch eine kürzere oder eine längere Grundschulzeit möglich.
Zeitlicher Ablauf
Der Schulbeginn ist für Kinder und Eltern ein wichtiger Meilenstein in ihrem Leben und wirkt sich unmittelbar auf das Familienleben aus. In Deutschland besteht Schulpflicht, d. h. jedes Kind muss zur Schule gehen, hat aber im Gegenzug auch einen gesetzlichen Anspruch auf Bildung. Die Schulzeit dauert je nach Schulform in der Regel neun bis zwölf Jahre. Auf der Grundschule verbleiben die Kinder normalerweise vier Jahre, jedoch ist auch eine kürzere oder eine längere Grundschulzeit möglich.
Zeitlicher Ablauf
- Schon zwei Jahre vor der Einschulung geht es mit einer Informationsveranstaltung zur Schulfähigkeit für die Eltern der 3-
4- jährigen Kinder los. Sie werden über den Schulträger, bei uns die Gemeinde Extertal, eingeladen. - Es folgt ein dreiviertel Jahr vor der Einschulung die Schulanmeldung, die bis zum 15.11. eines Jahres erfolgen muss.
- Es gibt zeitnah im selben Jahr noch vor Weihnachten ein Schulspiel zur Feststellung des Entwicklungstandes der Kinder.
- Im Februar oder März können Sie an einem Informationsnachmittag der OGS teilnehmen.
- Dann findet im Laufe des Schuljahres die amtsärztliche Untersuchung statt. Dies kann je nach Zuweisung des Untersuchungszeitsraums durch das Gesundheitsamt bis zu den Sommerferien dauern.
- Kurz vor der Einschulung finden ein Elternabend und auch ein Schnupperbesuch der Kinder statt.
Dazu finden Sie auch genauere Informationen auf dieser Homepage.
Schulpflicht und Stichtag
In NRW sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden.
Einschulung auf Antrag
Kinder, die nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden. Die Entscheidung erfolgt nach der schulärztlichen Untersuchung. Hier kann ein bisschen Geduld gefragt sein, denn die Untersuchungen finden oft erst spät im Schuljahr statt.
Zurückstellung
Auf Antrag der Eltern kann ein Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung darüber spricht die Schulleitung aus. Hier sind die rechtlichen Möglichkeiten jedoch sehr vorgegeben, denn ein Kind kann nur dann vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn erhebliche gesundheitliche Bedenken gegen eine Einschulung sprechen. Hier ist in der Regel die schulärztliche Untersuchung abzuwarten.
Die genauen Termine des Ablaufs werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind auch unserem jeweils aktuellen Terminplan zu entnehmen. Zu allen Terminen erhalten Sie eine Einladung.
Termine | Informationen |
Oktober/November im Jahr vor der Einschulung | Schulanmeldung mit Eltern und Kind auf Einladung der Schule mit Terminvergabe |
im laufenden Jahr vor der Einschulung | schulärztliche Untersuchung durch den Amtsarzt nach Terminvergabe |
einige Wochen vor den Sommerferien im Jahr der Einschulung | 1. Elternabend mit Bekanntgabe der Klassen und voraussichtlich eingesetzten Lehrkräften, Informationen durch die Polizei zum Schulweg, anschließend erste Informationen in der neuen Klasse mit der Lehrkraft, die Einladung erfolgt in der Regel über den Kindergarten bzw. per Post, falls nicht im Kindergarten |
am Abend vor dem 1. Schultag der neuen Erstklässler | Einschulungsgottesdienst in der Kirche, freiwillige Teilnahme, immer an einem Mittwochabend |
Tag der Einschulung | für die Erstklässler der 1. Schultag, jedoch immer am 2. Schultag nach den Sommerferien, immer ein Donnerstag |
innerhalb der ersten Schulwochen 1. reguläre Elternabend mit Wahl der Klassenpflegschaftsvorsitzenden |