Zusammensetzung der Schulgremien
1. Klassenpflegschaft
Alle Erziehungsberechtigen des Schulkindes innerhalb der jeweiligen Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Diese tagt ca. zweimal im Schuljahr.
Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und eine/n Vertreter/in.
2. Schulpflegschaft
Die beiden Klassenpflegschaftsvertreter/innen sind Mitglieder der Schulpflegschaft. Diese setzt sich aus allen Klassenpflegschaftsvertreter/innen zusammen und tagt etwa zweimal pro Jahr.
In der Schulpflegschaft werden folgende Vertreter/innen gewählt:
- eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter/in
- z. Zt. sechs Mitglieder für die Schulkonferenz und sechs Stellvertreter/innen
- zwei Mitglieder für den Fall eines Schnellbeschlusses, d. h. eine wichtige Entscheidung muss schnellstmöglich mit der Schulleitung auf den Weg gebracht werden und für die Einberufung der Schulkonferenz ist zu wenig Zeit
- Vertreter/innen für die Fachkonferenzen
3. Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule und tagt ebenso etwa zweimal pro Jahr. Hier werden die Anträge aus der Schulpflegschaft und der Lehrerkonferenz beraten und beschlossen.
Zusammensetzung:
- die sechs gewählten Vertreter/innen der Schulpflegschaft
- sechs gewählte Lehrkräfte aus der Lehrerkonferenz
- Schulleitung (Vorsitz)
1. Klassenpflegschaft
Alle Erziehungsberechtigen des Schulkindes innerhalb der jeweiligen Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Diese tagt ca. zweimal im Schuljahr.
Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und eine/n Vertreter/in.
2. Schulpflegschaft
Die beiden Klassenpflegschaftsvertreter/innen sind Mitglieder der Schulpflegschaft. Diese setzt sich aus allen Klassenpflegschaftsvertreter/innen zusammen und tagt etwa zweimal pro Jahr.
In der Schulpflegschaft werden folgende Vertreter/innen gewählt:
-
3. Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule und tagt ebenso etwa zweimal pro Jahr. Hier werden die Anträge aus der Schulpflegschaft und der Lehrerkonferenz beraten und beschlossen.
Zusammensetzung:
-
Beratend können auch zusätzlich Gäste für einzelne Tagesordnungspunkte eingeladen werden.