Schon früh geht es im Leben der Kinder um ihre zukünftige Schullaufbahn und Eltern sind in der Regel sehr an Fördermöglichkeiten interessiert. Auch der Gesetzgeber sieht eine frühe Auseinandersetzung vor.
Schulen und Kindergärten sind nach § 36 des Schulgesetzes NRW verpflichtet, für die Eltern zwei Jahre vor der Einschulung ihres Kindes eine Informationsveranstaltung über die Fördermöglichkeiten im Elementar- und Primarbereich anzubieten. Dazu lädt der Schulträger ein. Die Elterninformationsveranstaltung erfolgt zusammen mit den Kindergärten und findet entweder in der Schule oder in der Einrichtung der Kinder statt.
Inhaltlich geht es vor allem um die Punkte
Schulen und Kindergärten sind nach § 36 des Schulgesetzes NRW verpflichtet, für die Eltern zwei Jahre vor der Einschulung ihres Kindes eine Informationsveranstaltung über die Fördermöglichkeiten im Elementar-
Inhaltlich geht es vor allem um die Punkte
- Schulreife und
- Sprachstandsentwicklung
Weiterhin wird erörtert, welche sinnvollen Fördermöglichkeiten es bis zur Einschulung gibt und was ein Kind braucht, um ihm den späteren Schulstart zu erleichtern.
Sprachstandsermittlung
Die altersgemäße Sprachentwicklung der Kinder hat dabei einen besonders hohen Stellenwert. Der Sprachstand der Kinder wird normalerweise in den Kindergärten ermittelt. Hierzu richten Sie bitte Ihre Fragen an die Kindergärten. Kinder, die nicht in einem Kindergarten sind, werden von der Schule überprüft. Dazu wird das Kind von der Schule im Frühjahr zwei Jahre vor der Einschulung in die Schule eingeladen. Die Ergebnisse werden an das Schulamt weitergeleitet.
Sollte Ihr Kind Sprachförderbedarf haben, erfolgt die Förderung im Kindergarten. Kinder mit Sprachförderbedarf, die nicht in einer Tageseinrichtung sind, werden vom Schulamt aufgefordert, einen Sprachförderkurs zu besuchen.
Weitere Informationen zur Schulfähigkeit bzw. Schulreife finden Sie auch hier.