Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
muslimische Schülerinnen und Schüler können an wichtigen islamischen Feiertagen vom Unterricht beurlaubt werden. Grundlage hierfür sind die Regelungen der BASS NRW.
Für das Jahr 2026 gelten insbesondere folgende Feiertage:
- Ramadanfest / Zuckerfest (Id al-Fitr): ab Freitag, 20. März 2026
- Opferfest (Id al-Adha): ab Mittwoch, 27. Mai 2026
Eine Beurlaubung kann für jeweils einen Tag ausgesprochen werden, sofern rechtzeitig ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die Entscheidung erfolgt durch die Schulleitung gemäß BASS 12-52 Nr. 1.
Wir bitten darum, den Antrag auf Freistellung möglichst frühzeitig und formlos bei der Klassenleitung einzureichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!



