2 Jahre vor der Einschulung

Schon  früh geht es im Leben der Kinder um ihre zukünftige Schullaufbahn und  Eltern sind in der Regel sehr an Fördermöglichkeiten interessiert. Auch  der Gesetzgeber sieht eine frühe Auseinandersetzung vor. Schulen  und Kindergärten sind nach § 36 des Schulgesetzes NRW verpflichtet, für  die Eltern zwei Jahre vor der Einschulung ihres Kindes eine Informationsveranstaltung über die Fördermöglichkeiten im Elementar-  und Primarbereich anzubieten. Dazu lädt der Schulträger ein. Die  Elterninformationsveranstaltung erfolgt zusammen mit den Kindergärten  und findet entweder in der Schule oder in der Einrichtung der Kinder  statt.
Inhaltlich geht es vor allem um die Punkte 

  • Schulreife und 
  • Sprachstandsentwicklung 

Weiterhin  wird erörtert, welche sinnvollen Fördermöglichkeiten es bis zur  Einschulung gibt und was ein Kind braucht, um ihm den späteren  Schulstart zu erleichtern. 

Sprachstandsermittlung
Die  altersgemäße Sprachentwicklung der Kinder hat dabei einen besonders  hohen Stellenwert.  Der Sprachstand der Kinder wird normalerweise in den  Kindergärten ermittelt. Hierzu richten Sie bitte Ihre Fragen an die  Kindergärten. Kinder, die nicht in einem Kindergarten sind, werden von  der Schule überprüft. Dazu wird das Kind von der Schule im Frühjahr zwei  Jahre vor der Einschulung in die Schule eingeladen. Die Ergebnisse  werden an das Schulamt weitergeleitet.

Sollte Ihr Kind  Sprachförderbedarf haben, erfolgt die Förderung im Kindergarten. Kinder  mit Sprachförderbedarf, die nicht in einer Tageseinrichtung sind, werden  vom Schulamt aufgefordert, einen Sprachförderkurs zu besuchen.

Weitere Informationen zur Schulfähigkeit bzw. Schulreife finden Sie auch hier.

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