Information zu religiösen Feiertagen und Freistellungen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, muslimische Schülerinnen und Schüler können an wichtigen islamischen Feiertagen vom Unterricht beurlaubt werden. Grundlage hierfür sind die Regelungen der BASS NRW. Für das Jahr 2026 gelten












